Berlin, 17. Juli 2026 – Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überprüfung und Überarbeitung der EU-ETS-Richtlinie, der heute (17.07.2026) vorgelegt wurde, ist aus Sicht des Verbands der Industriellen Energie und Kraftwirtschaft (VIK) eine Enttäuschung.
Er ist unzureichend, um die drängenden Fragen zum Spannungsfeld von Klimaschutz und internationaler industrieller Wettbewerbsfähigkeit zufriedenstellend zu beantworten. Er hilft weder den Unternehmen, die bereits erhebliche Investitionen in klimaneutrale Produktion tätigen, noch denjenigen, die aufgrund mangelnder Voraussetzungen im Bereich der Infrastruktur ihre Produktion klimaneutral umstellen wollen, aber gar nicht können. „Emissionsziele schaffen keine Infrastrukturen und bieten auch keinen Schutz vor Carbon Leakage – beides ist aber essenziell für den Umbau der industriellen Produktion. Wer ein schlüssiges Gesamtkonzept erwartet hat, wird heute auf jeden Fall enttäuscht“, so VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert.
Seyfert fordert, dass im nun folgenden Legislativprozess zur Aktualisierung der ETS-Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit deutlich stärker berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollte sich die EU engagierter für globale Klimaschutzmaßnahmen einsetzen und faire Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene fördern.
Unklar bleibt, was die EU-Kommission sich von den verschiedenen vorgeschlagenen Lockerungen zum Beispiel bei den freien Zuteilungen und der Absenkung des Reduktionsfaktors konkret erwartet. Zudem beinhaltet der Vorschlag schon wieder neue bürokratische Pflichten: „Insbesondere zusätzliche Anforderungen und Bedingungen für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten würden erhebliche neue administrative Belastungen schaffen, ohne in der Praxis tatsächlich weitere Investitionen wirksam anzureizen. Der Hauptzweck der kostenlosen Zuteilung besteht nicht darin, Investitionsentscheidungen zu steuern, sondern die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien kurzfristig und langfristig zu sichern und eine Entlastung von den CO₂-Kosten zu gewährleisten – insbesondere angesichts der weiterhin hohen Energiepreise“, ergänzt Christian Seyfert.
Zu begrüßen sind erste moderate Schritte zur Anerkennung internationaler CO₂-Gutschriften und CO₂-Entnahmen innerhalb des ETS-Rahmens, für die der VIK sich seit langem einsetzt. Hier geht aus Sicht des VIK noch mehr. Gleiches gilt für neue Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel der EU Bank für industrielle Dekarbonisierung. Die vorgeschlagene Methodik zur Berechnung sektorspezifischer ETS-Fallback-Benchmarks muss hingegen überarbeitet und an das tatsächliche Emissionsminderungspotenzial der jeweiligen Sektoren angepasst werden. Dies würde in der Praxis zu einer moderaten, praxisnahen Anpassung der derzeitigen ETS-Fallback-Benchmarks führen. Die Forderung der EU-Kommission, staatliche Einnahmen aus dem Emissionshandel stärker auch tatsächlich für industriellen Klimaschutz zu verwenden, ist zu unterstützen, allerdings plant der Bundesfinanzminister mit dem Griff in den Klima- und Transformationsfonds derzeit das genaue Gegenteil.
VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert sieht Maßnahmen dringend erforderlich, um den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage zu stärken, die Liquidität im EU-ETS-Markt zu verbessern und eine ausreichende Finanzierung für industrielle Transformationsprogramme sicherzustellen. „Eine erfolgreiche Klimapolitik auf dem Weg zur Klimaneutralität erfordert geeignete Rahmenbedingungen für die Transformation, die aktuell nicht vorhanden sind. Dazu gehören unter anderem der Ausbau von CCUS- und Strominfrastruktur, bezahlbare Energiepreise, die Entwicklung des Wasserstoffmarktes sowie der wirksame Schutz vor Carbon Leakage. Hierzu hat die EU-Kommission heute leider keine geeigneten Antworten geben“, so Seyfert.
Seniorreferentin für Klimapolitik & Koordinatorin für EU-Energie- und Klimapolitik.