05.09.2025
Pressemitteilung

Neuer Rechtsrahmen für CO₂-Speicherung entscheidend für Klimaschutz und Industriestandort

Berlin, 05. September 2025 – Die energieintensive Industrie sieht in der geplanten Ratifizierung internationaler Abkommen und der Anpassung deutscher Gesetze einen entscheidenden Schritt, um CO₂-Speicherung (CCS) und -Nutzung (CCU) möglich zu machen. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) fordert eine rasche Umsetzung, um Investitionssicherheit zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Die Anpassungen schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um CO₂-Ströme aus industriellen Prozessen in Offshore-Speichern in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und auf dem Festlandsockel zu lagern sowie den Export in andere Staaten mit geeigneten Speicherkapazitäten zu ermöglichen.

„Für die energieintensive Industrie sind funktionierende Rechtsrahmen für CCS und CCU ein entscheidender Standortfaktor“, betont Christian Seyfert, VIK-Hauptgeschäftsführer. „Die Industrie braucht jetzt Rechtsklarheit. Wer Klimaneutralität bis 2045 ernst meint, muss den Unternehmen die Chance geben, wirtschaftlich und technisch schwer vermeidbare Emissionen* mit CCS/CCU zu mindern.“

Wichtige Punkte aus Sicht des VIK:

  • Dringende Ratifizierung: Die Anpassungen müssen noch in diesem Jahr verabschiedet werden, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und eine zeitliche Lücke im Rechtsrahmen zu vermeiden.
  • Exportfähigkeit als Standortfaktor: Nationale Speicherpotenziale reichen absehbar nicht aus. Unternehmen sind auf praktikable Exportmöglichkeiten in europäische Offshore-Speicher angewiesen.
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Staaten wie Norwegen, Dänemark oder die Niederlande sind bei Offshore-Speicherprojekten bereits weiter. Deutschland darf hier nicht den Anschluss verlieren.
  • Vermeidung von Mehrbelastungen: Die Umsetzung sollte sich eng an die internationalen Vorgaben anlehnen, zusätzliche Auflagen („Gold-Plating“) würden Investitionen gefährden.

Die Gesetzesvorhaben stehen in engem Zusammenhang mit der jüngst verabschiedeten Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG). Erst im Zusammenspiel entsteht ein konsistenter Rechtsrahmen, der es der Industrie erlaubt, wirtschaftlich und technisch schwer vermeidbare Emissionen* durch CCS/CCU-Technologien zu reduzieren.

„Mit der Ratifizierung und Umsetzung wird die Basis gelegt, dass deutsche Industrieunternehmen verlässlich in CCS-Projekte investieren können“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. „Entscheidend ist, dass die Verfahren praxisnah und international anschlussfähig gestaltet werden – nur so bleibt der Industriestandort Deutschland im Wettbewerb zukunftsfähig.“


*In der ursprünglichen Version der Pressemitteilung wurde von „unvermeidbaren Emissionen“ gesprochen. Diese Formulierung wurde präzisiert und lautet nun: „wirtschaftlich und technisch schwer vermeidbare Emissionen“

Alexander Ranft
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Alexander Ranft

Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher