14.12.2015
Pressemitteilung

Pariser Klimaschutz-Abkommen: Verbindliches gemeinsames Ziel, aber noch kein Level-Playing-Field

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt die am Wochenende von mehr als 190 Staaten getroffene Vereinbarung von Paris als globale Willensbekundung für einen gemeinsamen Klimaschutz. Entscheidend für die energiekostensensiblen Unternehmen in Industrie und Gewerbe ist nunmehr die Umsetzung, die für ein ausgeglichenes Maß an Klimaschutz-Ambition in der EU und allen ihren Wettbewerbsregionen sorgen muss. „Der Pariser Vertrag enthält einige sehr wichtige Vereinbarungen", erklärt Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK. „Alle Staaten bekennen sich langfristig zum Unterschreiten des 2-Grad-Ziels, ein gestärktes Emissions-Berichtswesen soll nationale Maßnahmen weltweit besser kontrollieren und die vereinbarten Ziele und Pläne sollen von allen Ländern in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies steht zum ersten Mal im Geiste einer umfassenden globalen Verpflichtungserklärung für den Klimaschutz.“ Auf dem Weg zu einem wirksamen Klimaschutz kann dies allerdings nur als erster Schritt betrachtet werden. Denn im Gegensatz zur EU, die als Vorreiter der Klimaschutzpolitik bereits heute ein sehr ehrgeiziges Ziel für Emissionsminderungen und einen weit fortgeschrittenen gesetzlichen Klimaschutzrahmen hat, sind die bisher zugesagten Minderungsziele der größten internationalen Partner noch wenig ambitioniert. „Entscheidend für den Klimaschutz und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit energiesensitiver Industrieunternehmen in Deutschland wird es nun sein, möglichst schnell zu einem globalen Level-Playing-Field in der Klimapolitik zu kommen“, kommentiert Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „In der Umsetzung des Vertrags sollten die EU und Deutschland daher darauf achten, dass die Länder außerhalb Europas beim Klimaschutz aufholen.“ Dr. Annette Loske ergänzt abschließend: „Die EU und Deutschland sollten das Pariser Abkommen nicht als Steilvorlage missverstehen, beim Klimaschutz ohne Rücksicht auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft voranzuschreiten. Bis der globale Schulterschluss beim Klimaschutz auch in der nationalen Umsetzung Realität wird, müssen in den entsprechenden Gesetzesvorhaben hierzulande – etwa bei der Reform des EU-Emissionshandels – ausreichende Schutzmaßnahmen für die energiekostensensible Industrie enthalten sein. Nur so lässt sich langfristig das sogenannte „Carbon Leakage“, also die Produktionsverlagerung in Länder mit geringeren Klimastandards, vermeiden.“
Alexander Ranft
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Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher