14.09.2011
Pressemitteilung

Sondergutachten Energie 2011 der Monopolkommission belegt: Die Energiewende bringt sehr ernst zu nehmende Herausforderung und Lösungen auf die schwierigen Fragen sind kaum in Sicht

Das aktuelle Sondergutachten Energie 2011 der Monopolkommission verdeutlich, dass die Entscheidungen zur Energiewende und zum Kernenergieausstieg einen Katalog von Problemen für die Aufrechterhaltung einer preiswerten und sicheren Energieversorgung am Industriestandort Deutschland mit sich bringen. So sieht die Monopolkommission die Notwendigkeit, die Förderung erneuerbarer Energien grundlegend in Richtung auf die Förderung kostengünstigster Techniken weiter zu entwickeln. Hier liegt auch nach Einschätzung des VIK – der Interessenvertretung energieintensiver Unternehmen – einer der entscheidenden Erfolgs- bzw. Misserfolgsfaktoren für die Energiezukunft des Industriestandorts Deutschland. Dabei müsste aus Sicht des VIK sehr genau darauf geachtet werden, dass bei einer veränderten Förderung erneuerbarer Energien nicht die weiterhin vorhandenen teuersten Techniken die Preise setzten. Nur so könnten tatsächlich positive Preiseffekte bewirkt werden. Denn: „Der Entwicklung steigender Strompreise und sinkender Versorgungssicherheit/Netzstabilität im Zuge des Kernenergieausstiegs muss dringend entgegen gewirkt werden“, so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK. Zudem problematisiert die Monopolkommission, dass Politik und Bundesnetzagentur in den Kraftwerksbetrieb, auch in den von Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken (KWK), steuernd eingreifen dürfen. Dadurch soll in kritischen Netzsituationen auch ohne Kernkraftwerke das Netz insgesamt stabil gehalten werden. Die Monopolkommission weist zu Recht darauf hin, dass damit gleichzeitig in die gekoppelte Wärmeerzeugung eingegriffen werde. Würden im Falle einer starken Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien tatsächlich KWK-Kraftwerke heruntergefahren, dürfte dies nicht die notwendige Fernwärmeproduktion beeinträchtigen. Gleiches gilt aus Sicht des VIK auch für KWK-Kraftwerke in der Industrie. Eine Reduzierung der Stromproduktion dieser Anlagen darf auf keinen Fall dazu führen, dass die für die Produktion unbedingt benötigte Wärme nicht mehr bereit gestellt werden kann. Sonst wäre der gesamte Produktionsprozess gefährdet. Vor diesem Hintergrund lehnt der VIK die Eingriffsmöglichkeit der Bundesnetzagentur in die Fahrweise von KWK-Anlagen ab. Im Zuge des beschleunigten Kernenergieausstiegs ergeben sich zudem unterschiedliche Netzbelastungen auch innerhalb Deutschlands. Daraus könnte nach Auffassung der Monopolkommission die Aufteilung des deutschen Stromnetzes in zwei Preiszonen, die diese Unterschiede widerspiegeln, in Betracht gezogen werden. Bei einer solchen Lösung sieht der VIK wesentlich größere Nachteile als Vorteile für die industriellen Stromkunden. Zwei Preiszonen würden den gemeinsamen – und heute üblichen – Stromeinkauf für verschiedene Unternehmensstandorte unterbinden. Der gemeinsame deutschlandweite Einkauf wäre dann so schwierig wie der europaweite, der in der Regel mit teuren Hürden an den nationalen Grenzen zu kämpfen hat. Das wäre ein entscheidender Rückschritt gegenüber dem hart erkämpften liberalisierten Strommarkt für die Kunden.