17.03.2022
Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor

EINLEITUNG

Der VIK bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ nehmen zu können. Aus Sicht von VIK sind dabei folgende Punkte besonders zu beachten:

  • Die Absenkung der EEG-Umlage auf null muss im Sinne der Planungssicherheit für Letztverbraucher und Netznutzer nachhaltig sein; daher ist ein Wiederaufleben der EEG-Umlage unbedingt zu verhindern. Gleichzeitig sind die rechtlichen Rege­lungen im Referentenentwurf zum Schutz der jetzigen Umlagebegrenzungen der Eigenerzeugung/Eigenversorgung für den Fall einer Wiedereinführung der Umlage präziser auszugestalten.
  • Die Antragstellung zur BesAR sollte im Sinne des Bürokratieabbaus noch weiter entschlackt werden, etwa durch eine mehrjährige Geltungsdauer und den Verzicht auf eine materielle Ausschlussfrist.
  • Die höchstbürokratische Drittmengenabgrenzung muss wegen der geringeren Um-lageentlastung bei Anwendung der BesAR deutlich vereinfacht werden. Schätz­möglichkeiten sollten umfassender ermöglicht werden. Die Einführung einer Pflicht zur viertelstundenscharfen Messung auch für BesAR-Unternehmen führt in die fal­sche Richtung.
  • Die durch die Europäischen Beihilfeleitlinien eröffneten Spielräume sollten noch weitgehender genutzt werden – so sollte bspw. die Einstiegsschwelle von 1 GWh sowie der entsprechende Selbstbehalt im Rahmen der Anwendung der BesAR ge­strichen werden und die Anforderungen an die Gegenleistung (Energieeffizienz, CO2-freier Strombezug, Klimaschutzinvestitionen) über die Mindestanforderungen der KUEBLL nicht hinaus gehen.
  • Die Umlagenentlastung für Wärmepumpen wird grundsätzlich begrüßt, sie muss allerdings auch für im Industriebereich relevante Anwendungsfälle (Hochtemperaturwärmepumpen) möglich sein.
  • Der Markthochlauf von Wasserstoff sollte nicht durch restriktive Kriterien bei der Definition von Grünstrom zur Wasserstofferzeugung behindert werden.
  • Zur Festlegung der Umrüstung von KWK-Anlagen zur Schaffung von H2-Readi-ness sind technische Kriterien geeigneter als finanzielle (10 %-Kriterium). Es be­darf zudem zeitnaher Regelungen für die Modernisierung von Bestandsanlagen auf H2-Readiness.
  • Der Reduktionspfad der jährlichen Vollbenutzungsstunden für KWK-Förderung ist mit dem zu erwartenden Wegfall an Kraftwerksleistung in den nächsten Jahren in­kompatibel und sollte daher entsprechend angepasst werden.

Im Folgenden adressieren wir diese und weitere Aspekte im Detail.

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