Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juni 2023 den zweiten Entwurf der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV) veröffentlicht. Mit den Klimaschutzverträgen soll erreicht werden, dass Unternehmen frühzeitig auf innovative klimafreundliche Technologien und Produktionsweisen umstellen, indem Mehrkosten auf Basis bürokratiearmer Auktionsverfahren erstattet, Risiken entsprechend gemindert und damit Planungssicherheiten generiert werden. Derzeit befindet sich die FRL KSV im Rahmen einer abschließenden beihilferechtlichen Genehmigungsprüfung bei der EU-Kommission. Diese Genehmigungsprüfung ist erforderlich, damit die Bewilligungsbehörde das erste Gebotsverfahren starten kann. Zuvor hatte das BMWK mit der Frist zum 7. August 2023 ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Eine große Zahl an Unternehmen hat sich daran beteiligt. Das BMWK ist unserer Bitte nachgekommen, das vorbereitende Verfahren möglichst schlank zu halten: Es wurden nur die wesentlichen Informationen in kurzen Text-/Zahlenblocks abgefragt und so gut wie keine Nachfragen gestellt.
Die Unternehmen begrüßen das neue Instrument ausdrücklich. Klimaschutzverträge sind ein entscheidendes Instrument zur Anschubfinanzierung der Transformation. Wichtig ist, dass die KSV gerade in den Anfangsjahren zur Anwendung kommen. Bei richtiger Ausgestaltung können damit Investitionsrisiken abgesichert und operative Mehrkosten klimafreundlicherer Produktionsverfahren ausgeglichen werden. Dies ist notwendig, damit die Investitionen die Wirtschaftlichkeit erreichen und somit realisiert werden können.
Seniorreferentin für Klimapolitik & Koordinatorin für EU-Energie- und Klimapolitik.