Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 31.07.2023 einen Entwurf für ein Gesetz zur Verlängerung der Vorschriften des Teils 3a (Gasspeichervorgaben) sowie zur Änderung von § 49b Absatz 1 Satz 1 (Höherauslastung der Strom-Übertragungsnetze) des Energiewirtschaftsgesetzes vorgelegt. Die betroffenen Regelungen sollen der Sicherstellung der Versorgungssicherheit industrieller und privater Haushalte mit Erdgas dienen. Der Gesetzesvorschlag sieht eine Verlängerung der Vorschriften bis zum 1. April 2027 vor. Angesichts des anhaltenden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die dadurch weiter eingeschränkte Versorgungslage stellt diese Verlängerung eine sinnvolle Maßnahme dar.
Aus dem Entwurf geht hervor, dass das BMWK die Sorge teilt, dass es auch in den kommenden Wintern zu Versorgungsengpässen kommen kann. Hieraus leitet sich aus Sicht des VIK ab, dass weitere Maßnahmen zur Vorbereitung getroffen werden müssen, die im Gesetzentwurf bislang keinen Niederschlag finden. Dies betrifft einerseits die Einkaufs- und Einspeicherungsstrategie der THE und der staatlichen Gasunternehmen Uniper und SEFE. Andererseits sollten auch die Regelungen zur Rückkehrmöglichkeit von Ersatzkraftwerken entsprechend verlängert werden, um auch im Strombereich einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung zu leisten. Darüber hinaus sieht der VIK Verbesserungsmöglichkeiten bei der Transparenz bzgl. der Berechnung der Gasspeicherumlage sowie der Befüllung und Entleerung des Speicher.
Die entsprechenden Punkte führen wir im Folgenden weiter aus.