Ausgangslage:
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaft-liche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Es besteht bereits jetzt aufgrund des Schwebezustands eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Fällt der Status Kundenanlage, droht eine Welle an unabsehba-ren Bürokratiepflichten, die volkswirtschaftlich keinerlei Mehrwert brächten und das Ziel der Entbüro-kratisierung konterkarieren.
Wir fordern daher kurzfristig:
- Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um ge-meinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisationen bieten dafür ihre Unterstützung an.
- Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeitigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuan-schlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Rege-lungen des EnWG Genüge tun.
- Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Pra-xis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kun-denanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
Betroffenheit:
Die konkrete Anzahl an Kundenanlagen ist bislang an keiner Stelle erfasst, da der Status auf einer Selbsteinschätzung beruht. Wir schätzen, dass die Zahl im sechsstelligen Bereich liegt.
- In der Wohnungswirtschaft wären im Grunde alle Modelle nicht mehr wirtschaftlich, bei denen Strom lokal erzeugt und an Mieter und Miteigentümer geliefert wird. Jede Hausverteileranlage könnte ohne Klarstellung als reguliertes Verteilnetz zu bewerten sein. Das hätte zur Folge, dass die Strompreise deutlich steigen würden. Damit würden die Bewohner von Mehrfamilienhäusern gegenüber Einfamilienhäusern benachteiligt und die Partizipation in Mehrfamilienhäusern an der Energiewende geschwächt, die politisch gewünscht ist und gerade erst durch Reformen der Mie-terstrommodelle verbessert wurde.
- Wirtschaftsimmobilien wie Einkaufzentren, Supermärkte, Logistikzentren, Rechenzentren oder Bürogebäude benötigen den Status als Kundenanlagen, da die interne Stromverteilstrukturen Dritte wie Bäckereien, Mobilfunkmasten oder Fremdbüros mitversorgen. Hier drohen erhebliche Mehrkosten und die Objektversorgung durch Investitionen in Solaranlagen oder Wärmepumpen steht in Frage.
- In der Industrie sind Kundenanlagen Standard. Diese dienen sowohl der Eigenversorgung sowie der Versorgung von Dritten. Dritte können sein: Schwesterunternehmen, Kantinen, Dienstleister oder andere Industriebetriebe, die sich mit auf dem Gelände befinden. Die Industrie benötigt den Status der Kundenanlage weiterhin, da ein regulierter Netzbetrieb Unternehmen sowohl aus der Großindustrie als auch aus dem Mittelstand überfordern würde. Dies resultiert aus den regulato-rischen Anforderungen. Allein der Einbau der notwendigen Messinfrastruktur würde schnell zu Kosten in Millionenhöhe führen. Hinzu kämen nicht kalkulierbare Mehrkosten für zusätzliches Personal. Die Wettbewerbsfähigkeit vieler tausend Industriebetriebe dürfte in Frage stehen.
- Auch in zahlreichen anderen Bereichen sind Kundenanlagen üblich, wie z. B. bei kommunalen Ge-bäuden, öffentlichen Einrichtungen und Quartieren sowie generell bei Quartierskonzepten u. a. mit Wohnungseigentümergemeinschaften auch in Form von Einfamilienhäusern, und es drohen dieselben Konsequenzen wie bei der Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsimmobilien und der Industrie.
Auswirkungen
- Sollten die Gerichtsurteile eine Wirkung in den Bestand entfalten, würden enorme Mehrkos-ten im Milliardenbereich durch Regulierungsanforderungen, ggf. Netzentgelte und den damit einhergehenden Bürokratieaufwänden vertraglichen Änderungen, neuen Messeinrichtungen sowie Netzumlagen einhergehen. Die Aufwände für Netzbetreiberpflichten würden sprung-haft steigen, ohne dass dadurch ein volkswirtschaftlicher Mehrwert entsteht.
- Gleichzeitig würde der Netzbetrieb künstlich in Branchen ausgeweitet, deren Kernwertschöp-fung und Expertise in ganz anderen Feldern liegt.
- Die damit einhergehende Unsicherheit strahlt bereits in den Markt aus. Einzelne Netzbetrei-ber verweigern z. B. Neuanschlüsse von Kundenanlagen, ohne dass es dafür eine Rechts-grundlage gibt.
Unser Appell
Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lö-sung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusam-menhang berücksichtigt. Die Möglichkeit bestimmte, nicht markterhebliche, Infrastrukturen so wie bisher zu belassen, ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland unerlässlich.