04.07.2016
Pressemitteilung
Versorgungssicherheit gewährleisten, Kosten senken – VIK sieht noch Verbesserungspotential bei der EEG-Novelle
In dieser Woche soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 endgültig auf den Weg gebracht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer auch zukünftig zuverlässigen Stromversorgung und steigender Kosten bei der Einspeisung erneuerbarer Energien fordert der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf.
„Der bislang realisierte und in den nächsten Jahren zu erwartende Ausbau der Stromnetze in Deutschland bleibt deutlich hinter den Anforderungen der Energiewende zurück“, erklärt Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „Daher müssen die Netzbetreiber immer häufiger eingreifen, um eine stabile Stromversorgung aufrecht zu erhalten. Dieses EEG-Einspeisemanagement verursachte bereits im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Die Regierungskoalition hat dieses Problem im EEG-Entwurf zwar adressiert, die als Lösungsvorschläge präsentierten Instrumente müssen aber noch nachgeschärft werden.“
Für eine stärkere Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbaren-Ausbau sollen laut dem Kabinettsbeschluss zum EEG beispielsweise sogenannte Netzausbauzonen eingeführt werden. Der Zubau von Windkraftanlagen an Land in besonders betroffenen Gebieten soll so auf 58% des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden. „Für Wind auf See ist aber kein solches Vorhaben geplant“, kritisiert Barbara Minderjahn. „Allerdings wird auch der Offshore-Windausbau naturgegeben im Norden des Landes erfolgen. Es ist für den VIK daher unverständlich, warum hierbei auf ein vernünftiges und bezahlbares Gesamtkonzept bei der Energiewende verzichtet werden soll.“
Auch an anderer Stelle sind die Maßnahmen gegen das kostspielige EEG-Einspeisemanagement nicht konsequent umgesetzt. So sollen im neuen Gesetz Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als sogenannte zuschaltbare Lasten in Zeiten hoher Stromproduktion diesen Strom abnehmen und sinnvoll nutzen, zum Beispiel zur Wärmeerzeugung. Die vorgesehene Regelung soll jedoch ausschließlich auf KWK-Anlagen beschränkt bleiben.
Barbara Minderjahn hält hierzu fest: „Wir begrüßen, dass zuschaltbare Lasten erstmals als Möglichkeit erkannt werden, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien sinnvoll zu nutzen. Fraglich ist aber, warum neben KWK-Anlagen andere zuschaltbare Lasten nicht berücksichtigt werden sollen. Statt der bisher vorgesehenen Regelung bedarf es einer wettbewerblichen, transparenten und technologieoffenen Beschaffung zuschaltbarer Lasten über Ausschreibungen. Gleichzeitig müssen bestehende Hemmnisse im Regulierungsrahmen – wie Abgaben für den an anderer Stelle Kosten senkenden höheren Stromverbrauch – beseitigt werden.“