Berlin, 29. März 2024. Der VIK – Verband der Industriellen Kraftwirtschaft e.V. sieht die angekündigten weiteren Stilllegungen von Kohlekraftwerksblöcken in erheblicher Größenordnung mit großer Sorge. Mit Auslaufen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes sind zum Ende März 2024 verschiedene Stilllegungen von Kraftwerksblöcken in Nordrhein-Westfalen und der Lausitz zu erwarten. Insgesamt steht dabei die beträchtliche Menge von 3,1 Gigawatt regelbarer Erzeugungsleistung in Rede.
Um die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, hatte der VIK bereits zuvor gefordert, dass alle Maßnahmen, die die gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland weiter reduzieren, erst dann erfolgen, wenn adäquater Ersatz für die vom Netz genommene gesicherte Leistung auch tatsächlich physisch verfügbar ist.
VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: „Aus Sicht des VIK darf keine weitere endgültige Stilllegung von gesicherter Leistung erfolgen, bevor entsprechende Maßnahmen zur Kompensation abgeschlossen worden sind sowie der entsprechende Netzausbau ebenfalls die notwendigen Fortschritte erzielt hat. Diese Forderung erneuern wir dringend.“
Es sei keine nachhaltige Strategie, wenn Deutschland zur Absicherung volatiler erneuerbarer Erzeugung hierzulande zugleich immer stärker auf Stromimporte aus dem Ausland setze.
Aus Sicht des VIK müsse die fortschreitende Stilllegung konventioneller Erzeugungskapazität in Abstimmung mit zum Beispiel dem Bau von „Back-Up“-Kraftwerken oder Stromspeichern sowie dem Ausbau der Erneuerbaren in Zusammenhang mit den nötigen Netzen erfolgen. Entsprechend sei auch der Aufbau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten stärker mit der dafür notwendigen Netzinfrastruktur zu synchronisieren, fordert der VIK.
Die Bundesregierung hat zum Bau neuer Gaskraftwerke die Kraftwerksstrategie (KWS) angekündigt. Mit dieser wird auch die Einführung eines Kapazitätsmechanismus erwartet, der den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken anreizen soll. Aus Sicht der Industrie ist dies ein notwendiger Schritt, der im Hinblick auf die Versorgungssicherheit zügig erfolgen muss, damit die ersten Ausschreibungen für neue steuerbare Erzeugungsleistung bald erfolgen können.
Besonders weist der VIK zudem darauf hin, dass bezüglich des Neubaus oder der Umrüstung von Kraftwerken in der KWS auch die Rolle und das Potenzial industrieller Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen berücksichtigt und genutzt werden sowie die Vergütung nachfrageseitigem Flexibilitätspotenzials eine Rolle spielen müsse.
Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung