10.08.2026
Stellungnahme

VIK-Beteiligung an der Verbändeanhörung zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

Einleitung

Am Anfang aller Wertschöpfungsketten steht die Industrie. Insbesondere die energieintensive Industrie, denn sie stellt die Grundstoffe unserer Volkswirtschaft her: Metalle, Chemikalien, Keramik, Glas, Holzprodukte wie Papier, Zement und viele Weitere.

Nachdem die energieintensive Industrie in der Nationalen Kreislaufwirtschaft kaum Beachtung findet, und auch von dem Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft nur wenig betroffen war, blieb es zu hoffen, dass die Novelle des KrWG sich – der Bedeutung dieser Industrie bewusst – maßgeblich mit den Komplikationen des Recyclings und der Herstellung recyklat-fähiger Grundstoffe am Anfang der Wertschöpfungsketten befassen würde.

Leider ist eine derartige Tendenz in diesem Entwurf nicht zu sehen.

Es folgt eine Liste grundsätzlicher Änderungsvorschläge aus der Industrie.

10 Forderungen des VIK an eine umfassende Kreislaufwirtschaft

Zukünftige Produktionsprozesse werden grundsätzlich immer Bestandteile von zirkulären Wirtschaftsmechanismen sein müssen, denn fossile Lagerstätten von Primärrohstoffen werden immer unwirtschaftlicher zu betreiben sein und letztlich versiegen. Grundsätzlich begrüßt der VIK dementsprechend auch die Überarbeitung des KrWG. Wir sind allerdings der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf das eigentliche Ziel, nämlich das Schaffen einer praktischen Basis für das Schließen von Stoffkreisläufen und der damit einhergehenden Defossilisierung im Grundstoffsektor – grundlegend verfehlt. Um dieses Gesetz in eine produktivere Richtung zu lenken, empfiehlt der VIK:

  1. Keine homogene Betrachtung aller Branchen, sondern eine differenzierte Bedarfsanalyse einzelner Branchen mit Identifizierung spezifischer Stoffströme und komplexer (aber notwendiger) Verfahrenszusammenhänge zwischen den Branchen, um die benötigten Produktionsprozesse sowie Verbrauchsmengen besser einschätzen zu können.
  2. Es braucht ein Bindeglied zwischen den Branchen, insbesondere aber auch zwischen Produzenten und der Abfallwirtschaft. Ideal wären durch die Regierung organisierte und begleitete konkrete und differenzierte Absprachen zwischen den produzierenden Branchen und dem wiederaufarbeitenden Gewerbe über die möglichen Prozesse und deren zeitlicher Umsetzung.
  3. Fokus auf den notwendigen Anlagenbau (inkl. Finanzierung, Regulatorik und Infrastruktur) und die bestehende Verfahrenstechnik gelegt werden. Es muss klar anerkannt werden, was bereits möglich ist und was noch nicht möglich ist.
  4. Fokus auf die erwünschten Endziele der einzelnen Prozesse, um klar zu definieren, wie genau die jeweiligen Kreisläufe letzten Endes geschlossen werden sollen. Insbesondere muss ein Verständnis dafür entstehen, dass nicht alle Kreisläufe vollständig geschlossen werden können. Stattdessen muss die Wichtigkeit sekundärer Rohstoffquellen für den Neuzufluss hervorgehoben werden.
  5. Klare politische Vorstellung über die damit verbundenen Kosten – im Ziel und in der Praxis. Wäre der Prozess der Kreislaufwirtschaft bereits marktwirtschaftlich vorteilhaft, würden schon heute sämtliche Produkte im Kreislauf geführt. Hier bedarf es einer klaren Vorstellung über die akzeptablen Kosten für die Einsparung einer Tonne CO, auch damit im weiteren Verlauf eine sinnvolle Priorisierung der Maßnahmen erfolgen kann.
  6. Ökologische und ökonomische Interessen sollten dahingehend auch auf europäischer Ebene eng verzahnt werden. Europäische Ziele, wie der European Green Deal und der Circular Economy Action Plan (CEAP) müssen berücksichtigt werden.
  7. Eine weitreichende Anpassung der Regulatorik (Produkthaftung, BImSchV, Bebauungspläne etc.) ist notwendig und muss mit anderen relevanten Gesetzes- oder Strategieverfahren (z. B. NABIS) in Einklang gebracht werden.
  8. Das Einführen von pauschalen Mindesteinsatzquoten für alle Branchen ist ein Fehler. Quoten an recycelten Materialien zur Primärrohstoffreduzierung, mit Ausnahme z. B. der Kunststoffbranche oder Hygienepapierbranche, stellen eher ein Hemmnis dar, da nicht alle Stoffströme in den Industrien gleichwertig bedient und ersetzt werden können. Die Qualitätsansprüche an Sekundärrohstoffe sollten hier auch nicht außer Acht gelassen werden.
  9. Zeitgleich zu diesem Gesetz bedarf es Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz von Recyclinganlagen (sowohl für energetische als auch stoffliche Kreisläufe) und die Umsetzung von Recyclingmaßnahmen in der Bevölkerung zu stärken. Diese muss eingeleitet und umgesetzt werden.
  10. Wie seit Jahren gilt es sinnvollerweise insbesondere in der Kreislaufwirtschaft von Defossilisierung“ und nicht „Dekarbonisierung“ als Zielbild zu sprechen. Dekarbonisierung ist kein sinnvolles Zielbild, da dabei lediglich die Emissionsseite betrachtet wird, nicht die Rohstoffseite.

Besonders hervorzuheben ist, ohne konkrete Forderung, zuletzt, dass Recycling nicht automatisch klimaneutral ist, denn es geht stets mit einem erhöhten Energieaufwand einher. Deshalb müssen die Maßnahmen neben der Minimierung von Rohstoffabhängigkeiten und Abfallverursachung auch stets auf ihre Wirtschaftlichkeit hin ausgerichtet sein.

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Jonas Heid
Ansprechpartner

Jonas Heid

Fachbereichsleiter Industrielle Transformation und Technik & Koordinator für EU-Energie- und Klimapolitik.