Berlin, 12. September 2024 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) zeigt sich angesichts der nach längerer Verzögerung begonnenen öffentlichen Konsultation zur Ausschreibung von gesicherter Stromerzeugungsleistung erleichtert. Die vorgesehenen Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) sind aus Sicht des VIK allerdings nicht ausreichend dimensioniert, um die bereits vollzogenen und künftig noch zu erwartenden Kraftwerksstilllegungen zu kompensieren.
Die geplanten Ausschreibungen für Back-up-Kraftwerke umfassen lediglich 12,5 GW an neuer oder modernisierter Leistungskapazität. Der VIK sieht darin zwar einen wichtigen ersten Schritt zur künftigen Stabilisierung des Stromsystems, weist angesichts der benötigten Menge von ca. 20 GW gesicherter Erzeugung aber auf eine mögliche Unterdimensionierung der Kraftwerksstrategie sowie auf den kritischen Faktor Zeit hin. „Wir können uns keine weiteren Verzögerungen im nationalen Konsultations- und Notifizierungsprozess des KWSG mit der Europäischen Kommission erlauben. Versorgungssicherheit bei der Stromversorgung ist essenziell für industrielle Prozesse. Mögliche, durch den beschleunigten Kohleausstieg hervorgerufene Versorgungslücken, vor denen der europäische Verband der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E warnt, gilt es unbedingt zu vermeiden. Bereits die Befürchtung, dass die Versorgungssicherheit künftig nicht ausreichend gewährt sein könnte, ist Gift für Investitionen in den Industriestandort Deutschland“, betont Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Auch im Hinblick auf den angekündigten Kapazitätsmechanismus sollte nicht zu viel Zeit vergehen. Ein Kapazitätsmechanismus sollte so ausgestaltet werden, dass er für zukünftige, technisch-wirtschaftliche Entwicklungen grundsätzlich offen ist, um nicht von vorneherein wertvolle Potenziale auszuschließen.
Besonders hebt der VIK die Bedeutung industrieller KWK-Anlagen hervor. In Deutschland gibt es etwa 10 GW an industriellen KWK-Anlagen. Durch die derzeitige Gesetzgebung, insbesondere das Wärmeplanungsgesetz und das KWKG, besteht die Gefahr, dass diese Anlagen langfristig stillgelegt werden. Deshalb ist es wichtig, das Fortbestehen industrieller KWK-Anlagen zu sichern. Andernfalls müssten nicht nur die wegfallende Kapazität dieser industriellen KWK-Anlagen ersetzt werden, sondern auch zusätzliche Kapazitäten für die Elektrifizierung der Prozesswärme bereitgestellt werden. Diese sollten in der Kraftwerksstrategie und bei einem künftigen Kapazitätsmechanismus integriert werden, da sie nicht nur effizient und flexibel auf Wasserstoff umgestellt werden können, sondern auch eine zentrale Rolle in der Wärme- und Stromversorgung der Industrie spielen.
Die Versorgungssicherheit ist aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs an gesicherter Kraftwerksleistung zunehmend gefährdet. „Eine Stilllegung von Kraftwerkskapazität darf erst erfolgen, wenn sie zeitgleich durch eine entsprechende Inbetriebnahme gesicherter und steuerbarer Leistung und einen entsprechenden Fortschritt beim Netzausbau kompensiert wird. Diesen Appell hebt der VIK nochmals eindringlich hervor“, erklärt Christian Seyfert abschließend.
Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher