24.05.2022
Pressemitteilung
VIK: Maßnahmen zur Einsparung von Erdgas in der Stromerzeugung müssen entschlossener erfolgen
Berlin, 24.05.2022. Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die Formulierungshilfe der Bundesregierung für ein „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“, um auf eine mögliche Gasmangellage bei der Stromerzeugung durch Inbetriebnahme von Kraftwerkskapazitäten aus der Reserve reagieren zu können. VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: „Die Sicherheit der Stromversorgung ist auch für die Industrie von größter Bedeutung. Bereits Anfang März 2022 haben wir erstmals entsprechende Initiativen vorgeschlagen, um für den Fall , dass russisches Erdgas nicht mehr für die deutsche Gasversorgung zur Verfügung stehen sollte, Vorsorge zu treffen. Es ist gut, dass jetzt, immerhin drei Monate nach Kriegsbeginn, endlich gehandelt werden soll.“
Nach Ansicht des VIK greift die Formulierungshilfe jedoch zu kurz. So soll erst sehr spät eingegriffen werden, nämlich wenn die Gasmangellage eintritt. Auf eine vorbeugende Schonung der Gasreserven bereits jetzt, um das Befüllen der deutschen Gasspeicher vor dem nächsten Herbst zusätzlich zu unterstützen, wird dagegen verzichtet. Der VIK hält das für riskant.
Keine Erwähnung finden außerdem die Anlagen der industriellen Kraftwirtschaft, die erst kürzlich auf Erdgas umgestellt wurden oder sich im Prozess dahin befinden („fuel switch“). Auch sie könnten einen Beitrag leisten, um Erdas einzusparen und gleichzeitig Strom zu erzeugen, bleiben jedoch unberücksichtigt.
Richtig ist aus Sicht des VIK die Klarstellung, dass es um eine Maßnahme gegen eine vorübergehende Gasmangellage geht, also um eine Krisenreaktion für einen begrenzten Zeitraum. „Das haben wir immer wieder betont. Insbesondere die Zielsetzungen des Klimaschutzes behalten Gültigkeit“, so VIK-Hauptgeschäftsführer Seyfert.
Kritisch betrachte der VIK, dass der Vollzug des Kohleausstiegsgesetzes (KVBG) trotz der unsicheren Lage unbeirrt fortgesetzt wird. Aktuell endet im August 2022 die Bewerbungsfrist in der sechsten Runde, mit der etwa 700 MW an installierter Leistung dem Markt entnommen werden sollen. Woher diese Kapazitäten ersetzt werden sollen, wenn nicht durch Erdgas, bleibt unklar. Auch das Ende der Kernenergienutzung zum Jahresende 2022 wird den Erdgasbedarf noch einmal zusätzlich erheblich erhöhen. Beides würde die Bewältigung einer Gasmangellage erkennbar erschweren.