Grundsätzliches
Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die frühzeitige Diskussion über die Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Ausgangspunkt der Diskussion ist die Maßnahme 3 „Bilanzkreistreue stärken“ des Weißbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ und den hieraus durch das BMWi beabsichtigten Anpassungsvorschlag des § 8 StromNZV „Abrechnung der Vorhaltung von Regelleistung“, welcher derzeit im Referentenentwurf vorliegt.
Gerne nimmt der VIK zu den von der BNetzA zur Konsultation gestellten Punkten
- Einpreisung der Kosten zur Regelleistungsvorhaltung,
- Umgang mit Nulldurchgängen sowie
- Ersetzen des durchschnittlichen mengengewichteten Intradaypreises der betreffenden Stunde als Bezugspreis i.S.d. der Ziffer 1 der Festlegung BK6-12-024
nachfolgend Stellung: