VIK-Position zur Anpassung des § 19.2.2 StromNEV zur Vermeidung von Mehrkosten bei Industrieunternehmen
Hintergrund einer im VIK abgestimmten Stellungnahme und somit auch konkreter Anstoß zur Diskussion waren die erheblichen Auswirkungen (auf ein Mitgliedsunternehmen) durch den Stilllegungszuschlag für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zum 01.01.2021 im Rahmen der Ausschreibung zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken nach dem Kohleverstromungsbeendigungsvertrag. Das Hamburger Kraftwerk konnte rund 14 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr erzeugen.
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