Berlin, 8. Juli 2022. Der Verband der Industriellen Energie- & Kraftwirtschaft e.V. (VIK) hat
Vorschläge und Forderungen veröffentlicht, um mit der aktuellen Situation der Gasversorgung umzugehen. Eine drohende Gasmangellage muss mit entschiedenen Maßnahmen verhindert bzw. abgefedert werden.
Nach Auffassung des VIK weisen die gestern im Bundestag beschlossenen Änderungen im Energierecht in die richtige Richtung, allerdings wird die Umsetzung in den folgenden Verordnungen entscheidend für den Erfolg der vorgesehenen Maßnahmen sein.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK stellt klar:
„Die Industrie unternimmt große Anstrengungen, um ihren Beitrag zu den Einsparungen beim Erdgasverbrauch zu leisten. Unsere Mitglieder treffen bestmögliche Vorbereitungen für eine drohende Gasmangellage, sie benötigen dafür allerdings auch ein hinreichendes Maß an Rechtssicherheit.“
In der Vergangenheit hat sich der VIK stets mit konkreten Vorschlägen zum Umgang mit einer drohenden Gasmangellage zu Wort gemeldet. Mit dem vorliegenden Papier stellt der VIK klare Forderungen. „Wir haben unsere Vorschläge deutlich adressiert und erwarten schnelle und vor allem praxistaugliche Regelungen“, erläutert Christian Seyfert.
Zentral in den Forderungen des VIK ist die Vermeidung von sehr kurzfristigen und pauschalen Kürzungen in der Gasversorgung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verfügt mittlerweile über umfangreiche Daten. Diese sollten umgehend auswertet und zur Grundlage des Managementplans der BNetzA gemacht werden.
Darüber hinaus bedarf es eines effizienten Marktmechanismus, der den Unternehmen ermöglicht, durch Auktionen dafür zu sorgen, dass jede Kilowattstunde dort eingesetzt wird, wo sie am dringendsten gebraucht wird. „Neben der Geschwindigkeit kommt es nun besonders auf die Abstimmung mit den betroffenen Akteuren an“, sagt Christian Seyfert. Er betont: „Die Industrie verfügt über die praktische Erfahrung und steht zum Dialog bereit, sie sollte dringend in die kommenden Entscheidungsprozesse eingebunden werden.“