31.07.2025
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zu Abschaffung der Gasspeicherumlage

Kurzzusammenfassung der Stellungnahme:

Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein richtiger und notwendiger Schritt zur Entlastung der Industrie. Um jedoch eine kurzfristig spürbare und verlässliche Entlastung der Industrie zu erreichen, muss die Maßnahme früher greifen und dauerhaft rechtlich abgesichert werden.

Stellungnahme:

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehene vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 ausdrücklich als wichtigen Schritt zur Entlastung der Industrie. Die Umlage hat sich seit ihrer Einführung zum 1. Oktober 2022 von ursprünglich 0,59 EUR/MWh auf zuletzt 2,89 EUR/MWh nahezu verfünffacht und stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für industrielle Gasverbraucher in Deutschland dar – sowohl im internationalen als auch im innereuropäischen Vergleich.

Rückvergütung bereits gezahlter Umlagebeträge für das Jahr 2025

Kritisch ist aus Sicht des VIK der zu späte Zeitpunkt der Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Industrie leidet bereits heute unter massiv gestiegenen Energiekosten, die deutlich über dem Vorkrisenniveau liegen. Die Gasspeicherumlage belastet insbesondere Unternehmen mit erdgasintensiven Prozessen und hat bereits zu Produktionsrückgängen und Standortverlagerungen geführt. Um die Industrie spürbar und mit kurzfristiger Wirkung zu entlasten, sollten die folgenden Maßnahmen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden:

  • Für Industriekunden (RLM-Kunden) sollte bereits ab dem am 1. Oktober beginnenden Gasspeicherjahr eine Gasspeicherumlage von 0 EUR/MWh gelten.
  • Die von der Industrie (RLM-Kunden) bereits gezahlten Kosten der Gasspeicherumlage sollten für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2025 rückvergütet werden und rechtlich über eine rückwirkende Absenkung der Umlage auf 0 EUR/MWh umgesetzt werden.

Streichung der Verordnungsermächtigung (§ 35h RefE EnWG)

  • Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage gefährdet die regulatorische Planungssicherheit und wird vom VIK abgelehnt.
  • Die Kriterien für eine erneute Einführung sind nicht klar definiert, sodass durch den §35h RefE EnWG bis 2027 eine Unsicherheit über eine tatsächlich dauerhafte Abschaffung der Gasspeicherumlage für industrielle Verbraucher bestehen bleibt.
Marvin Dalheimer
Ansprechpartner

Marvin Dalheimer

Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung