VIK Stellungnahme zum Bericht der Übertragungsnetzbetreiber zu abschaltbaren Lasten gem. § 8 Abs. 3 AbLaV
Am 02.07.2018 hat die Bundesnetzagentur dem VIK den Bericht der Übertragungsnetzbetreiber zu abschaltbaren Lasten gem. § 8 Abs. 3 AbLaV übermittelt. Im Bericht analysieren die ÜNB die bisherigen Erfahrungen aus dem Zeitraum vom 27.03.2017 bis zum 25.06.2018 als Ausgangsbasis für die Abschätzung des künftigen Bedarfs. Die Bundesnetzagentur hat dem VIK die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 03.09.2018 eingeräumt. Von dieser Möglichkeit machen wir gerne Gebrauch und nehmen zu den einzelnen Themenkomplexen im Bericht wie folgt Stellung.
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