30.06.2025
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur „Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes)

Zusammenfassung allgemeiner Anmerkungen des VIK:

• Die gesonderten Festlegungsprozesse zu Einzelregelungen (Reform des §19 (2) StromNEV, vermiedene Netzentgelte, singulär genutzte Betriebsmittel) , die derzeit separat vom AgNES-Prozess behandelt werden, sollten inhaltlich mit dem AgNes-Prozess koordiniert werden.

• Die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, ein möglichst hoher Grad an planbarer Kalkulierbarkeit der Netzentgelte sowie eine einfache Administrierbarkeit durch alle Netznutzer stellen grundsätzliche Anforderungen an die neue Netzentgeltsystematik dar.

• Aufgrund der vielen zur Diskussion gestellten Varianten, sind Investitionsentscheidungen mit hohem Elektrifizierungsanteil bis zu einer rechtssicheren Festlegung schlicht nicht mehr möglich. Daher sollte der Prozess der Festlegung nicht länger dauern als notwendig.

• Flexibilitätshemmnisse in der Netzentgeltsystematik sollten für alle Netznutzer möglichst weitgehend abgebaut werden. Die Hebung von Flexibilität sollte dabei immer freiwillig und anreizbasiert erfolgen. Generell sollte die Senkung der Netzkosten bzw. Systemkosten durch Anreize zu systemdienlichem Verhalten beim Reformvorhaben der BNetzA im Fokus stehen – eine reine Umverteilung zwischen verschiedenen Netznutzergruppen reicht nicht aus.

• Die derzeitige Netzentgeltsystematik bezieht sich auf einzelne Entnahmestellen und lässt nur in bestimmten Ausnahmen Zusammenfassungen zu. Industriestandorte benötigen aufgrund technischer Notwendigkeiten in der Regel mehrere Entnahmestellen, deren Stromentnahme jedoch in Summe auf das jeweilige vorgelagerte Netz wirkt. Im Rahmen der reformierten Netzentgeltsystematik müssen industrielle Entnahmestellen daher grundsätzlich in Summe betrachtet werden können.

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Marvin Dalheimer
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Marvin Dalheimer

Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung