21.09.2020
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sieht den Entwurf zum EEG 2021 grundsätzlich positiv. Dennoch gibt es in Detailfragen Klärungsbedarf. Diese beziehen sich unter anderem auf die Anpassung des Rechtsrahmens für Eigenstrom:
  • Schaffung eines rechtssicheren Regulierungsrahmens für Scheibenpachtkonstellationen
  • Bestandsschutzwahrenden Übergang von Eigenerzeugungen in andere Entitäten zumindest innerhalb von Konzernverbünden
  • Anwendung von Herkunftsnachweisen bzgl. Eigenstrom
  • Anpassung und Präzisierung der Regelungen zu Messen und Schätzen
  • Verlängerung der Übergangsfristen gem. § 104 Abs. 10, 11 EEG
  • Unbefristete Implementierung von exemplarischen Messungen
  • Gesetzliche Klarstellung zur Anerkennung von § 35 MessEG-Vereinbarungen
Weitere Anmerkungen zum Entwurf der Novelle finden Sie in der Stellungnahme.  
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