Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sieht den Entwurf zum EEG 2021 grundsätzlich positiv. Dennoch gibt es in Detailfragen Klärungsbedarf. Diese beziehen sich unter anderem auf die Anpassung des Rechtsrahmens für Eigenstrom:
- Schaffung eines rechtssicheren Regulierungsrahmens für Scheibenpachtkonstellationen
- Bestandsschutzwahrenden Übergang von Eigenerzeugungen in andere Entitäten zumindest innerhalb von Konzernverbünden
- Anwendung von Herkunftsnachweisen bzgl. Eigenstrom
- Anpassung und Präzisierung der Regelungen zu Messen und Schätzen
- Verlängerung der Übergangsfristen gem. § 104 Abs. 10, 11 EEG
- Unbefristete Implementierung von exemplarischen Messungen
- Gesetzliche Klarstellung zur Anerkennung von § 35 MessEG-Vereinbarungen
Weitere Anmerkungen zum Entwurf der Novelle finden Sie in der Stellungnahme.