26.03.2018
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zur Änderung des Zuschlagsmechanismus

Die Beschlusskammer 6 (BK6) hatte im Rahmen der Konsultation zum Festlegungsverfahren zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für  Sekundärregelung (SRL) und Minutenreserve (MRL) die Branche gefragt, ob sie den von der BK6 vorgeschlagenen neuen Zuschlagsmechanismus grundsätzlich für den Übergangszeitraum bis zur Einführung von Regelarbeitsmärkten als geeignet ansieht. Hierzu möchte der VIK der BK6 nach Diskussion mit seinen VIK-Mitgliedsunternehmen, die sowohl auf der Anbieterseite von SRL und MRL als auch in ihrer Rolle als Bilanzkreisverantwortliche von der Festlegung betroffen sind, Folgendes mitteilen:
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VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.
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