VIK-Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungs-pflichten für Sekundärregelung und Minutenreserve – AZ: BK6-15-158, BK6-15-159 -
Grundsätzliches
Der VIK begrüßt eine Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für die Sekundärregelung und Minutenreserve. Im Lichte der Erfahrungen der letzten Jahre und der stetigen Weiterentwicklungen der Abrufmöglichkeiten von Regelenergieprodukten, z.B. über einen nun etablierten MOL-Server, gelten nun andere Teilnahmevoraussetzungen und –möglichkeiten sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrageseite. Auch der Anspruch an die Produkte Sekundärregelenergie und Minutenreserve hat sich durch die Anforderungen der Energiewende verändert, sodass eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Das vorliegende Eckpunktepapier wird an vielen Stellen vom VIK unterstützt, da es durchaus Möglichkeiten bietet, zukünftig weiteres Industriepotenzial in die Ausschreibungen von Sekundärregelenergie und Minutenreserve einzubeziehen. Nachfolgend möchten wir gerne zu den Änderungsvorschlägen Stellung beziehen und Antworten auf die im Eckpunktepapier gestellten Fragen geben.
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