Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) unterstützt die Zielsetzung, die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) sachgerecht und ohne nationale Übererfüllung in deutsches Recht zu überführen. Positiv zu bewerten ist, dass der Referentenentwurf gegenüber der bisherigen Rechtslage klar auf Technologieoffenheit, Flexibilisierung und Abbau kleinteiliger Vorgaben abzielt und damit grundsätzlich einen praxistauglicheren Rahmen für Investitionen schafft.
Für die energieintensive Industrie ist entscheidend, dass die Transformation des Gebäudebestands wirtschaftlich tragfähig, planbar und kompatibel mit industriellen Standortrealitäten erfolgt. Industrielle Nichtwohngebäude unterscheiden sich in Nutzung, Lastprofilen und technischen Anforderungen grundlegend von Büro‑ oder Wohngebäuden. Dies muss sich konsistent in allen Anforderungen des Gesetzes widerspiegeln.
Damit das Gesetz nicht zu mehr Problemen für die energieintensive Industrie führt, als es löst, fordert der VIK insbesondere:
Die Einführung europarechtlich vorgegebener Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude wird zur Kenntnis genommen. Positiv ist die im Entwurf ausdrücklich verankerte Möglichkeit, Anforderungen bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit auszunehmen.
Aus Sicht des VIK bestehen dennoch folgende Punkte mit industrieübergreifendem Anpassungsbedarf:
• Umsetzungsfristen (2030/2033) sind für große, heterogene Industrieportfolios äußerst ambitioniert. Lange Planungs‑, Genehmigungs- und Umsetzungszeiträume sowie Fachkräftemangel müssen realistisch berücksichtigt werden.
Die Ausnahmeregelungen für Industrieanlagen, Werkstätten und Gebäude mit niedrigem Energiebedarf sind zu begrüßen, erfordern jedoch klar definierte, rechtssichere Kriterien für „niedrigen Energiebedarf“, um Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen.
Die im Entwurf vorgesehenen Anforderungen an die Gebäudeautomation werden von der energieintensiven Industrie kritisch bewertet.
Positiv zur Kenntnis genommen wird, dass der Entwurf nun explizit auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit abstellt. Allerdings bezieht sich diese Ausnahme nicht eindeutig und vollumfänglich auf alle Anforderungen der Gebäudeautomation.
Aus Sicht des VIK ergeben sich daraus zentrale Klarstellungs- und Nachschärfungsbedarfe:
Der VIK sieht die Einführung einer Grüngas‑ bzw. Grünheizölquote ab 2028 sehr kritisch. Eine solche Quote würde erhebliche Kostenrisiken für die Industrie mit sich bringen, da zusätzliche Verpflichtungen der Inverkehrbringer voraussichtlich zu steigenden Gaspreisen führen würden. Zudem droht eine Nutzungskonkurrenz um knappe erneuerbare und dekarbonisierte Gase, die für viele industrielle Prozesse eine zentrale und kostensensible Dekarbonisierungsoption darstellen.
Der VIK spricht sich daher gegen die Einführung einer Grüngasquote aus; mindestens muss die Industrie dauerhaft und vollständig von einer Quote und ihren Kosten ausgenommen werden. Knapp verfügbare erneuerbare und dekarbonisierte Gase sind prioritär für industrielle Anwendungen einzusetzen. Zugleich ist eine physische Beimischung von Nicht‑Methan‑Gasen in das Gasnetz auszuschließen, da zahlreiche Industrieprozesse auf höchste Gasreinheiten angewiesen sind und eine nachträgliche Aufbereitung wirtschaftlich nicht darstellbar wäre.
Große Industrieunternehmen verfügen über umfangreiche und sehr heterogene Gebäudebestände. Zusätzliche Nachweis‑, Ausweis- und Dokumentationspflichten können schnell zu erheblichem Bürokratieaufwand führen, ohne einen proportionalen Klimaschutzeffekt zu erzielen.
Deshalb muss klargestellt werden, dass Großportfolios nicht faktisch zu flächendeckenden Energieausweispflichten gezwungen werden.
Fachbereichsleiter Industrielle Transformation und Technik & Koordinator für EU-Energie- und Klimapolitik.