VIK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
Der von der Bundesregierung (BReg) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des
Energiedienstleistungsgesetzes dient der Änderung des Gesetzes über
Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 04. November 2010
zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2016.
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft hat folgende allgemeine und
spezifische Anmerkungen.
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