VIK Stellungnahme zum Monitoring des Lastmanagements nach §§ 12 Abs. 5 Nr. 5, 51a EnWG im Bereich Elektrizität für die Kalenderjahre 2019 und 2020 der BNetzA
Der VIK begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zur aktuellen Konsultation des überarbeiteten Erhebungsbogen für das Monitoring des Lastmanagements 2021 der Bundesnetzagentur. Dem Verband ist bewusst, dass die offizielle Frist zur Abgabe einer Stellungnahme mit dem 16. April 2021 abgelaufen ist. Da es sich hierbei um ein für unsere Mitgliedsunternehmen sehr wichtiges Thema handelt und die Frist bis zur Abgabe einer Stellungnahme abzüglich der Osterfeiertage sowie der Ferienzeiten äußerst kurz war, bitten wir Sie gleichwohl, unsere Anmerkungen zu dem erweiterten Fragebogen in Ihren Überarbeitungen zu berücksichtigen.
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