Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des EnWG und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
Der vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts dient der Umsetzung von verbraucherschützenden und die Transparenz auf dem Strommarkt verbessernden Vorschriften aus der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L vom 31. Oktober 2023) (RED III) und der Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zu Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2011 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L vom 26.6.2024) („novellierte Strommarktrichtlinie“). Aufgrund der sehr kurzen Rückmeldefrist von lediglich acht Werktagen beschränkt sich der VIK in seinen folgenden Ausführungen auf ausgewählte Artikelgesetze des Referentenentwurfs. Sollten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens weitere relevante Aspekte publik werden, behalten wir uns vor, diese im Nachgang zu übermitteln.
Referentin für Energie- und Stromwirtschaft