26.04.2016
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWi „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ (Stand 14.04.2016)

Zusammenfassung

Das BMWi hat dem VIK am 14.04.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ übermittelt. Der Entwurf hat die Novellierung des EEG zum Inhalt und befasst sich im Schwerpunkt mit der Umstellung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen. VIK nimmt die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr und beschränkt aufgrund der kurzen Rückmeldefrist seine Anmerkungen im Wesentlichen auf folgende Aspekte:
  • Durch die Schaffung einer Stufenregelung zum Einstieg in die Besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 % und 17 % könnten Verwerfungen beseitigt und die Anreize zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen gestärkt werden.
  • Die Ermöglichung der Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung auf Basis von Prognosedaten würde bestehende Investitionshindernisse abbauen.
  • Die Nichtbelastung negativer Regelenergie mit der EEG-Umlage würde Anreize zu flexiblem systemdienlichem Abnahmeverhalten stärken und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
  • Die Nichtbelastung der von Betreibern Geschlossener Verteilernetze eingesetzten Verlustenergie mit der EEG-Umlage würde bestehende Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Netzbetreibertypen beseitigen.
  • Der Bestandsschutz bzgl. der Nichtbelastung von Eigenstrommengen mit der EEG-Umlage sollte beibehalten und in der Abwicklung praktikabel ausgestaltet werden.
  • Eine zeitnahe Veröffentlichung über indirekt mit dem EEG verbundene Kosten im Bereich von Netzausbau und -betrieb würde die Transparenz über Höhe und Verursachung der Kosten der EE-Förderung schaffen.
  • Eine Ausgestaltung der Ausschreibungen, die möglichst umfassenden Wettbewerb schafft und eine Überschreitung der Zubauziele vermeidet, ist unabdingbar für die Kosteneffizienz der zukünftigen EE-Förderung.
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