Das BMWi hat am 04.11.2016 einen Referentenentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur veröffentlicht und dem VIK die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Von dieser Möglichkeit machen wir gerne Gebrauch, weisen jedoch darauf hin, dass die Stellungnahmefrist bis zum 11.11.2016 äußerst kurz bemessen ist.
Kernpunkte der Stellungnahme
- Der VIK bedauert, dass im Rahmen des Gesetzentwurfs dringend erforderliche Änderungen i.S. einer stärkeren Flexibilisierung des industriellen Verbrauchs erneut nicht aufgegriffen werden. Dies wäre für die Bewältigung der mit der Energiewende verbundenen Herausforderungen weitaus wichtiger als die Umverteilung der stark steigenden Gesamtkosten.
- In einzelnen Regionen mit massivem Zubau regenerativer Erzeugung führt eine vermehrte dezentrale Einspeisung wechselnde Stromflussrichtungen und verursacht als Folge von notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu Kostensteigerungen ,die nicht zusätzlich durch die Zahlung vermeintlich vermiedener Netzentgelte erhöht werden sollten. Es ist insofern stromwirtschaftlich sinnvoll und gerechtfertigt, die Auszahlung von vermiedenen Netzentgelten (VNE) in solchen Verteilnetzen (unter Wahrung des Vertrauensschutzes) stufenweise abzuschaffen.
- Es ist allerdings auch stromwirtschaftlich sinnvoll, die Zahlung von VNE an Anlagenbetreiber mit Einspeisung in Lastschwerpunkten beizubehalten, da hier eine dezentrale Einspeisung von gegenüber der Vergangenheit unverändertem Vorteil für das Gesamtsystem sind (die allermeisten industriellen Stromerzeugungsanlagen speisen an Lastschwerpunkten ein).
- Es ist heute noch nicht absehbar, welche Lastflüsse sich nach 2020 ergeben werden. Es ist daher verfrüht bereits jetzt eine generelle Abschaffung der VNE für den daran anschließenden Zeitraum festzuschreiben