30.04.2024
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung der Er-zeugung, der Speicherung und des Imports von Wasserstoff (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz)

Allgemein

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat kürzlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland vorantreiben soll. Als Verband der Industriellen Energie und Kraftwirtschaft begrüßen wir grundsätzlich jeden Schritt, der die Entwicklung und Nutzung von Wasserstoff als wichtigen Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung fördert.

Die Kernpunkte dieses Gesetzentwurfs zielen darauf ab, die Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Vergabeverfahren für die Herstellung, Speicherung und den Import von Wasserstoff zu vereinfachen. Die Beschleunigung dieser Prozesse ist von entscheidender Bedeutung, um den dringend benötigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur voranzutreiben. Insbesondere die Vereinfachung und Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Vergabeverfahren sind Schritte in die richtige Richtung. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen in den Bereich Wasserstoff zu fördern und den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen.

Im Detail

Der VIK unterstützt insbesondere folgende Punkte:

  • Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffvorhaben: Wir begrüßen ausdrücklich die Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses an Vorhaben im Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf Wasserstoffprojekte. Diese Maßnahme sendet ein wichtiges Signal für die Bedeutung der Wasserstofftechnologie und unterstreicht deren Rolle bei der Erreichung der Klimaziele.
  • Ausweitung der Erleichterungen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen: Wir begrüßen ausdrücklich die Ausweitung bestehender Erleichterungen für Windenergieanlagen auf Elektrolyseure und Speicheranlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Beschleunigung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur bei. Die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Speicheranlagen wird dazu beitragen, Investitionskosten zu senken und den Markteintritt für diese bedeutenden Technologien zu erleichtern.

Der VIK regt an, die folgenden Punkte im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz stärker zu berücksichtigen:

  • Zweifel an der Wirksamkeit von Beschleunigungsvorranggebieten: Die Rechtsfolgen der Schaffung von Beschleunigungsvorranggebieten sind unklar, und es ist nicht ersichtlich, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahme auf die Genehmigungsverfahren haben wird. Es besteht die Gefahr, dass dies zu Rechtsunsicherheit und Vertrauensverlust führt.
  • Technologieoffenheit bei der Wasserstoffproduktion: Der Gesetzesentwurf fokussiert sich auf die Elektrolyse als Technologie zur Wasserstoffproduktion. Der Verband begrüßt zwar die Förderung der Elektrolysetechnologie, hält jedoch Technologieoffenheit bei der Wasserstoffproduktion für unerlässlich. Verschiedene Produktionsverfahren können zur Erzeugung von "low carbon H2" beitragen. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sollte nicht auf die Elektrolyse beschränkt sein, da Technologieoffenheit Innovation und Wettbewerb fördert. Daher fordert der Verband, dass alle Produktionsverfahren, die low carbon H2 erzeugen, von den Beschleunigungsverfahren des Gesetzesentwurfs profitieren können.
  • Beschleunigter Ausbau der Wasserstoffnetze mit klarer Planungssicherheit für die Industrie: Es sollte sichergestellt werden, dass der Aufbau der Wasserstoffnetze ähnlich wie die weitere Infrastruktur beschleunigt gestaltet werden kann, um den beschleunigten Markthochlauf für Wasserstoff zu erreichen. Zudem sollte für die Industrie die Planbarkeit dargestellt werden, wo klargestellt wird, welche Leitungen ausgebaut, stillgelegt oder umgeformt werden sollen und wann dies geschehen wird. Der Industrie sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um sich auf diese Veränderungen einzustellen.
  • "Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen" des Gesetzes: Die Einbindung des Grundstoffbedarfs in die Diskussion über die Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen des Gesetzes ist von entscheidender Bedeutung. Die Defossilisierung der Grundstoffindustrie sollte als zentrale Herausforderung für die Erreichung der Klimaziele anerkannt werden. Es ist unerlässlich, dass das Gesetz nicht nur die Defossilisierung der Energieversorgung anspricht, sondern auch die Reduzierung von Emissionen in der Grundstoffindustrie berücksichtigt. Die Grundstoffindustrie spielt eine entscheidende Rolle in der modernen Wirtschaft und ihre Defossilisierung ist unabdingbar für den langfristigen Erfolg der Energiewende und des Klimaschutzes. Daher sollten die Regelungen des Gesetzes entsprechend erweitert werden, um diese wichtige Dimension der Treibhausgasreduzierung angemessen zu berücksichtigen.
  • Defossilisierung statt Dekarbonisierung: Die Verwendung des Begriffs "Dekarbonisierung" impliziert fälschlicherweise, dass es möglich wäre, die Klimaziele zu erreichen, indem fossile Brennstoffe lediglich emissionsärmer verfeuert werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um die Erderwärmung zu begrenzen, müssen fossile Brennstoffe vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Der Begriff "Defossilisierung" ist deutlicher und präziser und beschreibt den Kern der Energiewende besser.

Der VIK sieht in der Wasserstofftechnologie eine große Chance für die Energiewende und die deutsche Industrie und ist daher zuversichtlich, dass das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten kann.

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