29.08.2018
Stellungnahme

VIK-Stellungnahme zur Konsultation der Festlegung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG

Die Bundesnetzagentur (BK 8) hat den Marktbeteiligten in Form einer öffentlichen Konsultation zur „Festlegung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG“ die Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern. Dem zur Konsultation gestellte Festlegungsentwurf liegt sowohl ein BDEW-Branchenleitfaden vom 18. April 2018 als auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zugrunde. Grundsätzlich sieht der VIK im BDEW-Branchenleitfaden ein geeignetes Dokument, in welchem ausführlich die Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen geregelt werden können. Da der VIK bisher nicht in die Erarbeitung dieses Branchenleitfadens einbezogen war, sieht der VIK an dieser Stelle zu bestimmten Themen noch geringfügigen Klarstellungs- und Anpassungsbedarf. Im Zuge dieses Konsultationsverfahrens möchte der VIK an dieser Stelle die nachfolgenden Anmerkungen zum BDEW-Branchenleitfaden mit der Bitte um entsprechende Berücksichtigung einbringen.“
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