VIK-Stellungnahme zur Konsultation der Festlegung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG
Die Bundesnetzagentur (BK 8) hat den Marktbeteiligten in Form einer öffentlichen Konsultation zur „Festlegung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG“ die Gelegenheit gegeben, sich hierzu zu äußern. Dem zur Konsultation gestellte Festlegungsentwurf liegt sowohl ein BDEW-Branchenleitfaden vom 18. April 2018 als auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zugrunde. Grundsätzlich sieht der VIK im BDEW-Branchenleitfaden ein geeignetes Dokument, in welchem ausführlich die Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen geregelt werden können. Da der VIK bisher nicht in die Erarbeitung dieses Branchenleitfadens einbezogen war, sieht der VIK an dieser Stelle zu bestimmten Themen noch geringfügigen Klarstellungs- und Anpassungsbedarf. Im Zuge dieses Konsultationsverfahrens möchte der VIK an dieser Stelle die nachfolgenden Anmerkungen zum BDEW-Branchenleitfaden mit der Bitte um entsprechende Berücksichtigung einbringen.“
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.