Die Bundesnetzagentur hat den VIK und den VCI am 05.05.2017 über die Einleitung eines Festlegungsverfahrens zu den Vorgaben zur Implementierung der Netzkodizes über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Verordnung (EU) Nr. 2017/460) und über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 984/2013 (Verordnung (EU) Nr. 2017/459) in die Anreizregulierung informiert. Den Verbänden wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Von dieser Möglichkeit machen VIK und VCI gerne Gebrauch.
Kernpunkte der Stellungnahme
- VIK und VCI fordern aus Transparenzgründen die gemeinsame Anwendung der Referenzpreismethode nicht von vornherein auszuschließen. Zur besseren Transparenz sollten die Entgeltauswirkungen aller Methoden den Teilnehmern im Konsultationsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
- Es darf keine Ausnahmen bei den Veröffentlichungspflichten zum Entry-Exit-Split geben