28.03.2019
Pressemitteilung
VIK zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einstufung des EEG als Beihilfe
Barbara Minderjahn: Das Urteil ermöglicht deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der nationalen Energiepolitik
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sieht in dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Einstufung des EEG als Beihilfe für nichtig erklärt, bestätigt. „Vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung gehen wir derzeit davon aus, dass das Urteil positiv für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu werten ist: Zum einen wird für die Ausgestaltung der nationalen Energiepolitik deutlich mehr Gestaltungsspielraum möglich sein. Zum anderen wurde endlich in einem lange anhängigen Verfahren Rechtssicherheit geschaffen. Damit ist für die Unternehmen in Deutschland die Investitionssicherheit gestärkt worden – für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit heute und zur Unterstützung der zur Erreichung der Klimaziele notwendigen Transformation der Industrie“, erklärt Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin des VIK.
Auch der VIK hatte 2014 vor dem europäischen Gerichtshof erster Instanz (EuG) Klage gegen das EEG erhoben und das Verfahren solange ausgesetzt, bis im oben genannten Verfahren eine Entscheidung getroffen ist. Nun wird im Lichte der neu gewonnen Erkenntnisse und derzeitigen Rahmenbedingungen geprüft, wie mit dieser Klage weiter zu verfahren ist.