10.05.2016
Pressemitteilung
VIK zur heutigen Beihilfe-Entscheidung: EuG-Urteil verstärkt energiepolitische Unsicherheit für Unternehmen in Deutschland
Heute hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Verfahren der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Kommission bestätigt, dass das deutsche EEG eine Beihilfe nach Europarecht darstellt. Für den VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft zeigt das Urteil beispielhaft, dass der hierzulande eingeschlagene Sonderweg beim Erreichen der Klimaziele schon im europäischen Rahmen nicht die notwendige Unterstützung findet.
Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK, erklärt dazu: „Bereits heute kämpfen Investoren in Industrie und Gewerbe hierzulande mit starken politischen Unsicherheiten hinsichtlich der Energie- und Klimapolitik. Das heutige Urteil des EuG trägt sein Übriges dazu bei, denn es zeigt, dass der Weg, den Deutschland in der Klimaschutzpolitik geht, uns schon in Europa in die Isolation führt. Vor diesem Hintergrund ist es erst recht fraglich, wie wir beim Klimaschutz jemals zu einem globalen Level-Playing-Field kommen wollen.“
Das EuG entschied heute, dass es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Auch in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen von Teilen der EEG-Umlage entlastet, entschied das Gericht, dass diese als staatliche Beihilfe zu klassifizieren ist. Das aktuelle EEG aus dem Jahr 2014 war nicht Klagegegenstand und ist daher von dem Urteil des EuG nicht unmittelbar betroffen. Es wurde seitens der Europäischen Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt.
„Die anhaltende Diskussion über staatliche Beihilfen setzt hinter zahlreiche Gestaltungselemente der Energiewende ein Fragezeichen“, so Barbara Minderjahn. „Die fehlenden Planungsgrundlagen entfalten schon heute negative Wirkung, wie man etwa am starken Einbruch beim Neubau hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sehen kann. Es wird daher Zeit, den deutschen Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele politisch auf Bahnen zu lenken, die die Zukunft des Industriestandorts Deutschland in gleichem Maße wie das Klima ins Visier nehmen. Erst dann können wir hoffen, unsere internationalen Partner hinter uns zu einen, und vermeiden, dass Diskussionen über die Rechtssicherheit industriepolitischer Instrumente zum Schutz von Industrie- und Gewerbeunternehmen im internationalen Wettbewerb regelmäßig neu aufflammen.“