VIK-Stellungnahme zu den Anforderungen an eine Novellierung des EEG 2021
Die EEG-Novelle 2021 enthält begrüßenswerte Regelungen zur Anpassung der Besonderen Ausgleichsregelung an die pandemiebedingten Einflüsse. Das Ausmaß der Pandemieauswirkungen ist jedoch derzeit noch nicht absehbar. Vor dem Hintergrund der Absicht das EEG 2021 bereits im ersten Halbjahr dieses Jahrs erneut anzupassen, sind aus Sicht des VIK insbesondere bezüglich des Rechtsrahmens für Eigenerzeugungen und Eigenversorgungen sowie der Pandemieregelungen weitere Anpassungen notwendig.
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