Berlin, 21. August 2026 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) sieht die Konsultation zum „Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen nach § 30a HkRNDV (Version 3)“ als Anlass, die zugrunde liegenden Anforderungen an die gekoppelte Lieferung erneut grundsätzlich in Frage zu stellen. Nach Auffassung des Verbandes handelt es sich um eine nationale Zusatzanforderung, die die Nutzung von Grünstrom für die Strompreiskompensation unnötig verkompliziert. Bei gekoppelten Herkunftsnachweisen muss der bezogene Strom mit den dazugehörigen Herkunftsnachweisen verknüpft geliefert werden. Die zeitliche und räumliche Kopplung erschwert Unternehmen dabei den Nachweis der Nutzung von Grünstrom deutlich. Mit den nun vorgesehenen Konkretisierungen werden die bestehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten weiter verfestigt und teilweise zusätzlich verschärft, ohne einen erkennbaren klimapolitischen Mehrwert zu liefern.
Grundsätzlich begrüßt der VIK das Ziel, Unternehmen bei der Strompreiskompensation mehr Rechtssicherheit zu geben. Die nun konkretisierten Vorgaben zur sogenannten gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen gehen jedoch deutlich über die europarechtlichen Anforderungen hinaus und belasten insbesondere energieintensive Unternehmen in Deutschland mit zusätzlichen Nachweis-, Dokumentations- und Berichtspflichten.
„Die Bundesregierung hat selbst das Ziel formuliert, die Strompreiskompensation materiell und administrativ möglichst einfach auszugestalten. Der vorliegende Leitfaden bewirkt leider das Gegenteil. Statt Vereinfachung entstehen neue bürokratische Hürden und zusätzliche Kosten für die Unternehmen“, sagt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass die Anforderungen der gekoppelten Lieferung faktisch nur in Deutschland gelten. Während Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichbare Nachweise nicht erbringen müssen, werden deutsche Unternehmen mit zusätzlichen Voraussetzungen konfrontiert, um den Einsatz von Grünstrom im Rahmen der Strompreiskompensation geltend machen zu können.
„Hier entstehen erneut nationale Sonderregeln ohne eine Notwendigkeit auf europarechtlicher Grundlage. Wenn deutsche Unternehmen strengere Vorgaben erfüllen müssen als ihre Wettbewerber in anderen Mitgliedstaaten, ist das kein Beitrag zu einem europäischen Binnenmarkt, sondern eine zusätzliche Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland”, so Seyfert.
Nach Auffassung des VIK widerspricht die Regelung dem Grundgedanken eines einheitlichen europäischen Strommarktes. Darüber hinaus werden Herkunftsnachweise aus Deutschland gegenüber Herkunftsnachweisen aus dem Ausland benachteiligt. Dies schwächt die Nachfrage nach heimischem Grünstrom und setzt Fehlanreize bei der Beschaffung erneuerbarer Energien.
Ein weiteres Problem sieht der Verband bei bereits bestehenden langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements, PPA). Zahlreiche Unternehmen haben bereits vor Einführung der aktuellen Regelungen langfristige Investitions- und Beschaffungsentscheidungen getroffen. Diese Verträge lassen sich vielfach nicht ohne Weiteres an die neuen Anforderungen anpassen.
Seyfert betont: „Unternehmen, die frühzeitig in erneuerbare Energien investiert und langfristige PPAs abgeschlossen haben, dürfen nicht nachträglich benachteiligt werden. Investitionsentscheidungen brauchen Verlässlichkeit und Vertrauensschutz. Wer früh Verantwortung übernommen hat, darf dafür heute nicht bestraft werden.“
Der VIK kritisiert zudem die vorgesehenen Unterschiede zwischen bisherigen und neu hinzugekommenen strompreiskompensationsberechtigten Sektoren. Während für neue Sektoren teilweise vereinfachte Nachweisverfahren vorgesehen sind, sollen bestehende SPK-Sektoren weiterhin die vollständigen Anforderungen der gekoppelten Lieferung erfüllen.
„Wenn Vereinfachungen für einzelne Branchen europarechtlich zulässig sind, dann müssen sie auch für alle beihilfeberechtigten Unternehmen möglich sein. Unterschiedliche Anforderungen für Unternehmen mit denselben beihilferechtlichen Verpflichtungen sind weder nachvollziehbar noch sachgerecht“, erklärt Seyfert.
Der VIK fordert die Bundesregierung daher auf, die Vorgaben zur gekoppelten Lieferung grundsätzlich zu streichen, nationale Sonderregelungen abzubauen und die Nachweispflichten praxistauglich auszugestalten. Ziel müsse ein einfaches, diskriminierungsfreies und europaweit wettbewerbsfähiges System sein, das die Transformation der Industrie unterstützt, anstatt sie durch zusätzliche Bürokratie zu erschweren.
Fachbereichsleiter Politik und Kommunikation / Pressesprecher