28.05.2025
Pressemitteilung

Industrie fordert Investitionsschutz und klare energiepolitische Perspektiven: VIK wendet sich gemeinsam mit Verbändebündnis klar gegen Abschmelzung vermiedener Netznutzungsentgelte

Berlin, 28. Mai 2025 – Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) warnt in einer Stellungnahme vor der geplanten schrittweisen Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ab dem Jahr 2026. Diese Warnung teilen auch weitere Industrie- und Energieverbände in einem gestern versandten gemeinsamen Schreiben an die BNetzA. Die zeichnenden Verbände (AGFW, BDEW, B.KWK, FVH, VDMA Power Systems, VIK, VKU) eint ihre Sorge um Investitionssicherheit und die Wirtschaftlichkeit von bestehenden KWK-Anlagen.

„Die Abschmelzung vermiedener Netznutzungsentgelte greift massiv in getätigte Investitionen ein und gefährdet das Vertrauen in regulatorische Zusagen und Verlässlichkeit“, erklärt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. „Unsere Mitgliedsunternehmen haben in moderne, hocheffiziente KWK- und GuD-Anlagen investiert und leisten damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Resilienz des Stromsystems. Diese Entscheidung verringert nachträglich die Wirtschaftlichkeit der genannten Anlagen“, fährt Seyfert fort.

Der Vorstoß der BNetzA zur Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte wird vor allem vor dem Hintergrund der geplanten umfassenden Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik zum Jahr 2029 als vorschnell und nicht zielführend angesehen. Eine isolierte Vorabänderung einzelner Regelungen – insbesondere der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV – sei sachlich nicht gerechtfertigt.

Die unterzeichnenden Verbände betonen in ihrem Brief zudem, dass vermiedene Netzentgelte für viele KWK-Bestandsanlagen ein zentrales wirtschaftliches Standbein darstellen. Eine Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte könne dazu führen, dass die Bereitschaft sinkt, KWK‑Anlagen zu Zeiten der Jahreshöchstlast einzusetzen.

Eine Stilllegung der Bestandsanlagen oder Nichtvorhaltung ihrer gesicherten Erzeugungsleistung in Folge des vorzeitigen Wegfalls der vermiedenen Netznutzungsentgelte würde auch den geplanten Kapazitätsausbau der Bundesregierung konterkarieren. Die Mehrkosten für den sich dadurch erhöhenden Kapazitätsausbaus würden zu zusätzlichen Kostenbelastungen bei Gewerbe und Industrie sowie Privathaushalten führen.

„Wer jetzt dezentrale, steuerbare Erzeugung schwächt, gefährdet Versorgungssicherheit, erhöht den Netzausbaubedarf und damit am Ende auch die Kosten für die Verbraucher“, so Seyfert weiter. „Wir brauchen eine Netzentgeltreform mit Augenmaß, keine vorschnellen Regeländerungen, die zu Verunsicherung und wirtschaftlichen Schäden führen.“

Somit fordern sowohl das Bündnis in seinem Brief sowie der VIK in seiner Stellungnahme die BNetzA auf, von der Abschmelzung der vermiedenen Netzentgelte abzusehen und stattdessen die Diskussion im Kontext der laufenden Strukturreform der allgemeinen Netzentgeltsystematik (Prozess „AgNES“; Aktenzeichen GBK-25-01-1#3) zu führen. Dabei solle auch der Diskussion um den Kraftwerkszubau nicht vorgegriffen werden. Nur so könne eine konsistente, systemdienliche und faire Lösung für Industrie, Energiewirtschaft und Verbraucher gefunden werden.

Zur Stellungnahme
Marvin Dalheimer
Ansprechpartner

Marvin Dalheimer

Fachbereichsleiter Energiewirtschaft und Regulierung